Fachpflegerische Gutachten
für Gerichte, Ämter, Unternehmen & juristische Institutionen
Wir erstellen fundierte, unabhängige und methodisch nachvollziehbare Pflegegutachten und pflegefachliche Expertisen.
Unsere Gutachten richten sich an Gerichte, Pflegekassen, öffentliche Stellen, Unternehmen und juristische Institutionen. Sie basieren auf langjähriger praktischer Erfahrung, fachwissenschaftlicher Fundierung und einer strukturierten Analyse individueller Pflegesituationen.
Strukturierte Bewertungen für fundierte Entscheidungen
Unsere Expertisen bieten eine fundierte, nachvollziehbare und rechtlich verwertbare Grundlage für Entscheidungen in gerichtlichen, behördlichen und anwaltlichen Kontexten. Sie beruhen auf einer differenzierten Analyse individueller Pflegesituationen und bewerten pflegebezogene Bedarfe, Maßnahmen und Zusammenhänge.
Wir erstellen Gutachten für Sozial- und Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Pflegekassen sowie weitere Behörden und öffentliche Stellen.
Wir analysieren pflegerische Versorgungsprozesse, Unterstützungsbedarfe und dokumentierte Maßnahmen unter Berücksichtigung aktueller pflegewissenschaftlicher Standards, gesetzlicher Rahmenbedingungen und relevanter Richtlinien.
Fachliche Einschätzungen mit Substanz
Unsere pflegefachlichen Bewertungen schaffen Klarheit in komplexen Sachverhalten, machen Entwicklungen nachvollziehbar und unterstützen die Einordnung pflegerischer Maßnahmen im rechtlichen Kontext.
Pflegegutachten dienen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung in einen Pflegegrad gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 14 und § 15 SGB XI.
Die Begutachtung erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und orientiert sich an den aktuellen Begutachtungs-Richtlinien.
Ziel ist eine fachlich fundierte, transparente und rechtssichere Einschätzung des individuellen Unterstützungsbedarfs – als Grundlage für Entscheidungen von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder gerichtlichen Verfahren.
Pflegefachliche Bewertungen umfassen die professionelle Einschätzung pflegerischer Maßnahmen, Abläufe und Zustände im Hinblick auf Qualität, Angemessenheit und fachliche Richtigkeit.
Sie dienen der objektiven Beurteilung pflegerischer Handlungen und Strukturen – beispielsweise im Rahmen von Haftungsfragen, Qualitätsprüfungen oder internen Klärungsprozessen.
Ziel ist es, pflegerische Entscheidungen und Ergebnisse nachvollziehbar zu bewerten, fachliche Standards transparent zu machen und zur Qualitätssicherung in der Pflege beizutragen.
Bewertungen unsachgemäßer Pflege beinhalten die fachlich fundierte Analyse und Beurteilung von Pflegehandlungen, die vom geltenden pflegerischen Standard abweichen.
Sie dienen der Einordnung solcher Abweichungen im Rahmen rechtlicher Verfahren, interner Qualitätsprüfungen oder zur Klärung fachlicher Verantwortlichkeiten.
Ziel ist eine objektive, nachvollziehbare und rechtssichere Bewertung des pflegerischen Handelns – als Grundlage für Qualitätssicherung, Organisationsentwicklung und juristische Entscheidungsprozesse.
Pflegefachliche Beratung im Kontext der Gutachtenerstellung umfasst die individuelle Begleitung und Einschätzung bei komplexen Pflegesituationen, Versorgungsstrategien oder Entscheidungsprozessen.
Sie unterstützt Fachkräfte, Institutionen und Privatpersonen dabei, pflegerische Sachverhalte korrekt einzuordnen, Anträge oder Prüfungen gezielt vorzubereiten und fachlich fundierte Lösungen zu entwickeln.
Ziel ist es, Klarheit in komplexen Pflegefragen zu schaffen, Entscheidungsprozesse zu unterstützen und die Qualität pflegerischer Bewertungen nachhaltig zu sichern.
Professionelle Gutachten
Für die Erstellung fundierter Pflegegutachten nach dem SGB XI setzen wir auf die zertifizierte und anerkannte Fachsoftware NBApro. Sie gewährleistet eine präzise, standardisierte und rechtssichere Begutachtung.